Die Energieeinsparverordnung 2014

Ein Blick auf die Grundlagen

Die Energieeinsparverordnung 2014, kurz: EnEV 2014, ist prinzipiell systemneutral und systemoffen. Sie verpflichtet zur Anwendung bestimmter Normen und Berechnungsregeln, schreibt aber keine bestimmten Baustoffe oder Anlagentechniken vor.

Die EnEV 2014 hat keine neuen Referenzwerte geschaffen, diese entsprechen nach wie vor der EnEV 2009.

Beim objektgezogenen Nachweis muss der Primärenergiebedarf nun zum Vergleich zur EnEV 2009 um 25 Prozent geringer sein.

Grundsätzlich kann nahezu jede Wärmeerzeugungstechnik eingebaut werden unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Planung der Wechselbeziehungen zwischen Anlagentechnik und der Gebäudehülle.

Gas hat zum Beispiel den Faktor 1,1, Holz hingegen weist den Wert von 0,2 auf. Für ein sonst identisches Haus folgt daraus: Bei Einbau einer Gasheizung müssen andere in die Berechnung einfließende Komponenten verbessert werden, um die vorgeschriebenen energetischen Werte des Hauses zu erzielen.

Die EnEV 2014 gibt vor, dass die Gebäudehülle einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sind. Gleichzeitig muss aber zum Zwecke der Gesundheit und der Schimmelvermeidung ein notwendiger Luftwechsel sichergestellt sein.

Aussage: Diese Wand erfüllt die Vorgaben der EnEV! Grundsätzlich wird das Wohnhaus im Ganzen betrachtet. Einzelne Komponenten können die Referenzvorgaben der EnEV erfüllen. Ob dies dann aber für das gesamte Gebäude der Fall ist, ergibt sich aus der Berechnung und Bewertung aller Komponenten. Insofern reichen alleinige Aussagen zum Beispiel zu Wänden oder Decken nicht.

Wie es in Sachen Energieeffizienz von Wohngebäuden weitergehen soll, ist in der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) vorgezeichnet. In Artikel 9 ist unter anderem als Ziel formuliert, dass alle neuen Gebäude bis 31.12.2020 Niedrigstenergiegebäude sein sollen. 

Es bleibt spannend, welche Entwicklungen sich zum Thema Energieeffizienz noch ergeben.

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